die Staatsanwaltschaft Berlin hat den Eingang der mail bestätigt
Poststelle StA über smtp-001.verwalt-berlin.de
11:51 (vor 8 Minuten)
an mich
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,
Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind,
können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.
Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung.
Sollten diese fristgebundene Verfahrensanträge oder Schriftsätze enthalten,
übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost.
Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden.
Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich.
Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können.
Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse – auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen – täglich nur einmalig erstellt.
Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Staatsanwaltschaft Berlin (poststelle@sta.berlin.de).
die Staatsanwaltschaft Berlin hat den Eingang der mail bestätigt
Poststelle StA über smtp-001.verwalt-berlin.de
11:51 (vor 8 Minuten)
an mich
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender,
Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind,
können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.
Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung.
Sollten diese fristgebundene Verfahrensanträge oder Schriftsätze enthalten,
übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost.
Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden.
Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich.
Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können.
Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse – auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen – täglich nur einmalig erstellt.
Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Staatsanwaltschaft Berlin (poststelle@sta.berlin.de).
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